Gemäß Art. 32 des D.LH Nr. 27/2023 wird am 01.06.2024 die aktualisierte Rangordnung der Gesuche um Wohnungszuweisung veröffentlicht. Die Gesuchsteller können ihre Position in der Rangordnung mittels der Ihnen zugewiesenen Gesuchnummer finden. Der Namen des Gesuchstellers scheint nicht auf. Die Gesuchsnummer war im Schreiben über die Mitteilung der Zuweisung der Punkte angegeben.
RANGORDNUNG: https://www.wobi.bz.it/de/veroeffentlichungen/rangordnungen.asp