Gemeindesekretärin

Die Gemeindesekretärin ist ranghöchste Beamtin der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Sie wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt und muss in das entsprechende für die Provinz Bozen eingerichtete regionale Verzeichnis eingetragen sein.

Zuständigkeiten

Die Gemeindesekretärin:

  • beurkundet die Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses
  • fungiert als oberste Vorgesetzte des Personals
  • leitet die Ämter und die verschiedenen Dienstbereiche der Gemeinde
  • führt die Maßnahmen durch, die im Rahmen der Gemeinde abzuwickeln sind
  • ist für die in den Beschlüssen vorangehende Verfahrensabwicklung verantwortlich, veranlasst die Veröffentlichung der Beschlüsse und deren Übermittlung an die Kontrollorgane und sorgt für die Durchführung der entsprechenden Folgemaßnahmen
  • erledigt die Aufgaben, die ihr vom Bürgermeister übertragen werden
  • beurkundet auf Verlangen des Bürgermeisters die Verträge und Rechtsakte
  • ist zuständig für die Transparenz und Antikorruption
  • nimmt die Pflichten in allen übrigen Aufgabenbereichen wahr, die ihr vom Gesetz und den Verordnungen sowie durch die Satzung der Gemeinde Kastelbell-Tschars übertragen sind.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Geschäftsführung

Verwaltungsbereich

Lageplan

DORFPLATZ 1, 39020 KASTELBELL-TSCHARS

Gemeindesekretärin

Orte

Gemeinde Kastelbell-Tschars

DORFPLATZ 1, 39020 KASTELBELL-TSCHARS

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Zuletzt aktualisiert: 07.03.2024, 15:47 Uhr