Sitzung der Gemeindekommission für Raum und Landschaft - Sektion Bauwesen

Themen

Abgabetermin: spätestens Ende des Vormonats vor dem jeweiligen Sitzungstermin  

  • Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Baukommission bzw. der neuen Gemeindekommissionen gesetzt.
  • Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
  • Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
  • Gemäß Artikel 14 Absatz 1 des LG Nr. 9/2018 muss für bestimmte Projekte zusätzlich zur Baugenehmigung eine Landschaftsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies ist ein Faktor, der bei der Einreichung des Antrags über SUE/SUAP und vor allem bei der Erstellung der Projektunterlagen berücksichtigt werden muss.

Datum und Uhrzeit

29
Apr

Standort

Sitzungssaal 1. Stock

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.01.2025, 15:15 Uhr