Abgabetermin: spätestens Ende des Vormonats vor dem jeweiligen Sitzungstermin
- Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Baukommission bzw. der neuen Gemeindekommissionen gesetzt.
- Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
- Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
- Gemäß Artikel 14 Absatz 1 des LG Nr. 9/2018 muss für bestimmte Projekte zusätzlich zur Baugenehmigung eine Landschaftsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies ist ein Faktor, der bei der Einreichung des Antrags über SUE/SUAP und vor allem bei der Erstellung der Projektunterlagen berücksichtigt werden muss.