Für gastgewerbliche Betriebe (Garni, Pension, Residence, Hotel) und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaubes auf dem Bauernhof) besteht die Möglichkeit, innerhalb 31. März 2023 bei der Gemeinde die Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Gästebetten zu beantragen bzw. die Erhöhung der in der Tätigkeitsmeldung angeführten Gästebetten zu melden.
Es müssen sowohl die bestehende Einstufungskategorie beibehalten als auch die geltenden Bestimmungen, insbesondere die urbanistischen, baulichen und hygienisch-gesundheitlichen sowie die von den Einstufungskriterien vorgesehenen strukturellen Voraussetzungen, beachtet werden, einschließlich des Parkplatznachweises gemäß der jeweiligen Gemeinderegelung.
Dafür können der folgende Vordrucke verwendet werden:
Gastgewerbliche Betriebe
Antrag um Erhöhung der in der Erlaubnis angeführten Anzahl der Gästebetten
Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof
Meldung um Erhöhung der in der Meldung der Tätigkeit oder der Meldung des Tätigkeitsbeginns angeführten Anzahl der Gästebetten
Die Vordrucke sind auszufüllen und mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder nachdem sie ausgedruckt worden sind, händisch zu unterschreiben und, nur wenn händisch unterschrieben, zusammen mit einem Personalausweis an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Mail)
kastelbell.castelbello@legalmail.it
oder an folgende gewöhnliche E-Mail-Adresse
info@gemeinde.kastelbell-tschars.bz.it
zu versenden.
Es wird dringend empfohlen, die Vordrucke mittels zertifizierter E-Mail (PEC-Mail) zu übermitteln, um eine elektronische Übermittlungsbestätigung zu erhalten.
Als Parkplatzregelung gelten dabei grundsätzlich die in Art. 7 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 20. Mail 2020, Nr. 17 enthalten Vorgaben (1 Pkw-Stellplatz/4 Betten+20% für das Personal)