Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor

Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor EBK ist eine Einrichtung, die vom nationalen Kollektivvertrag für den Handel vorgesehen ist. Sie wird paritätisch vom hds und den Gewerkschaften des Handels- und Dienstleistungssektors verwaltet.

Veröffentlichungsdatum

06.08.2025

Beschreibung

Die EBK bietet den Mitgliedern eine Reihe von Dienstleistungen an. Sie richten sind gleichermaßen an Arbeitgeber und Angestellte. Voraussetzung, um davon Gebrauch machen zu können, ist die Anwendung des Kollektivvertrags Handel und somit die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrags an die EBK und Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens 6 Monaten.

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Veröffentlichungsdatum

06.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 06.08.2025, 10:33 Uhr

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